Freitag, 30. September 2011

KPD-Verbotsurteil von 1956 aufheben!

IROKK, die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, fordert die Aufhebung des KPD-Verbots von 1956. Sie richtet sich daher mit dem folgenen Schreiben an den deutschen Bundestag:


Am 17. August 1956 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands verboten. Dem ging ein Antrag der Bundesregierung voraus, der bereits Ende des Jahres 1951 gestellt worden war. Bereits zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik – in deren 1. Bundestag auch Abgeordnete der KPD vertreten waren – hielt es die Adenauer-Regierung offenbar für notwendig, die angebliche Verfassungswidrigkeit der KPD feststellen zu lassen, und das wenige Jahre nach der Niederlage des Faschismus, gegen den die KommunistInnen imWiderstand die größten Opfer gebracht hatten. Das Gericht folgte dem Antrag der Bundesregierung, löste zugleich die KPD auf und verbot die Schaffung von Ersatzorganisationen.
In der Folgezeit setzte eine rigorose Verfolgung von Mitgliedern der Partei und anderer oppositioneller linker Kräfte – Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Liberale, Christen und Parteilose – ein, die wegen ihres Engagements und ihrer politischen Überzeugung kriminalisiert wurden.
Der Tenor des Urteils entsprach dem Zeitgeist des Kalten Krieges und der Tatsache, dass das Feindbild des Antikommunismus nahtlos aus der Zeit des Faschismus übernommen wurde. Hinzu kam der Einfluss der USA auf die junge Bundesrepublik, als die Kommunistenverfolgung in der McCarthy-Ära ihrem Höhepunkt zustrebte.
Namhafte Persönlichkeiten wandten sich bereits kurze Zeit nach Verkündung des Urteils gegen das ausgesprochene Verbot. Dies nicht nur, weil bereits 1933 schon einmal die Partei verboten war, sondern weil erwartet werden konnte, dass der junge Staat Bundesrepublik, der sich in seinem Grundgesetz uneingeschränkt zur Demokratie bekannte, auch die Existenz einer Kommunistischen Partei nicht nur toleriert, sondern sie an dem demokratischen Meinungsbildungsprozess teilhaben lässt. Auch wenn seit dem Jahre 1968 die Deutsche Kommunistische Partei existiert, ändert dies nichts an dem zwingenden Gebot, das unsägliche Urteil aus dem Jahr 1956 aufzuheben.
Wir fordern deshalb die Aufhebung des KPD-Verbots und unterstützen jegliche demokratischen Aktivitäten zur Erreichung dieses Ziels.

Das Verbotsurteil des BVerfG gibt es hier
Der Aufruf des IROKK mir Unterschriftenliste kann hier heruntergeladen werden.