Freitag, 30. September 2011

Wie sich die Bilder gleichen...

Kanzlerin Merkel träumt von "Durchgriffsrechten". Thälmann antwortet: Das ist das Spiegelbild der Klassenkrise des kapitalistischen Systems!

"Irgendwann müsste man über eine neue Verfassung abstimmen, aber so weit sind wir ja noch nicht." Beängstigende Perspektiven sind es, die Kanzlerin Merkel als Gast bei Günther Jauch eröffnete. Als nächste Schritte fordert Merkel aber keine Verfassungsänderung, sondern "nur" weitreichende Eingriffsrechte der Europäischen Union in die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten und phanasiert, „dass da Durchgriffsrechte bestehen, die diese Haushalte für null und nichtig erklären.“ Kapitalsherrschaft ohne jede demokratische Legitimation - heute vielleicht mit Artikel 122 AEUV, vor 80 Jahren mit Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung.

KPD-Verbotsurteil von 1956 aufheben!

IROKK, die Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, fordert die Aufhebung des KPD-Verbots von 1956. Sie richtet sich daher mit dem folgenen Schreiben an den deutschen Bundestag:


Am 17. August 1956 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands verboten. Dem ging ein Antrag der Bundesregierung voraus, der bereits Ende des Jahres 1951 gestellt worden war. Bereits zwei Jahre nach Gründung der Bundesrepublik – in deren 1. Bundestag auch Abgeordnete der KPD vertreten waren – hielt es die Adenauer-Regierung offenbar für notwendig, die angebliche Verfassungswidrigkeit der KPD feststellen zu lassen, und das wenige Jahre nach der Niederlage des Faschismus, gegen den die KommunistInnen imWiderstand die größten Opfer gebracht hatten. Das Gericht folgte dem Antrag der Bundesregierung, löste zugleich die KPD auf und verbot die Schaffung von Ersatzorganisationen.

Jetzt online: Der Thälmann-Blog

Hier erscheinen ab sofort in loser Folge Neuigkeiten rund um Ernst Thälmann und seinen internationalen Kampf für Frieden und gesellschaftlichen Fortschritt.